FAIL (the browser should render some flash content, not this).





Berechnung der Zahl der Arbeitnehmer

Bei der Investitionszulage zählen für die Berechnung der Zahl der Arbeitnehmer auch Teilzeitkräfte.

Für die Berechnung der durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer sind auch Personen mitzuzählen, die nur kurzfristig oder in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn beschäftigt werden. Die von den Teilzeitkräften geleistete Arbeit wird dabei auf Vollzeitkräfte umgerechnet. Der zeitliche Umfang der Beschäftigung ist für die Berechnung der Arbeitnehmerzahl im Hinblick auf die Investitionszulage ohne Bedeutung. Deshalb zählen hier Teilzeitbeschäftigte und Kurzarbeiter wie vollbeschäftigte Arbeitnehmer.



Übersicht - Eine Seite zurück


Startseite    :   Über uns    :    Leistungen    :   Information    :    Kontakt    :    Links
Copyright © 2008 TT-MEDIA  | Impressum
Telefon:  089 4 70 70 11 FAX:       089 4 70 26 11