FAIL (the browser should render some flash content, not this).





Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers

Die Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers kann nur durch die Gesellschafterversammlung erfolgen.

Die Kündigung des Anstellungsverhältnisses eines GmbH-Geschäftsführers kann nur durch die Gesellschafterversammlung erfolgen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Gesellschafterbeschluss fehlerhaft ist. Auch ein fehlerhafter Gesellschafterbeschluss wird für den Gesellschafter-Geschäftsführer verbindlich, wenn er ihn nicht umgehend anficht. Die Kündigung geht dem Gesellschafter-Geschäftsführer spätestens dann zu, wenn er das Protokoll der Gesellschafterversammlung unterschreibt, das den Kündigungsbeschluss dokumentiert. Der Beschluss ist sofort wirksam, er bedarf keiner Beurkundung.



Übersicht - Eine Seite zurück


Startseite    :   Über uns    :    Leistungen    :   Information    :    Kontakt    :    Links
Copyright © 2008 TT-MEDIA  | Impressum
Telefon:  089 4 70 70 11 FAX:       089 4 70 26 11