FAIL (the browser should render some flash content, not this).





Verzicht auf dingliches Wohnrecht ist schenkungsteuerpflichtig

Wie beim Verzicht auf das Nießbrauchsrecht ist auch der Verzicht auf ein dingliches Wohnrecht steurrechtlich eine steuerpflichtige Schenkung.

Ein dingliches Wohnungsrecht entzieht dem Grundstückseigentümer auf Dauer das Nutzungsrecht an seiner Immobilie. Daher ist der unentgeltliche Verzicht auf dieses Wohnrecht eine Schenkung, die der Schenkungsteuer unterliegt, meint der Bundesfinanzhof. Schon vor einigen Jahren hatte der Bundesfinanzhof gleiches für den vorzeitigen unentgeltlichen Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht entschieden.



Übersicht - Eine Seite zurück


Startseite    :   Über uns    :    Leistungen    :   Information    :    Kontakt    :    Links
Copyright © 2008 TT-MEDIA  | Impressum
Telefon:  089 4 70 70 11 FAX:       089 4 70 26 11