Personal, Arbeit und Soziales
Ansparrücklagen können bereits vor dem Vorhandensein eines Betriebes gebildet werden.
Bei der Wahlmöglichkeit, ob Gegenstände dem Betriebs- oder Privatvermögen zugeordnet werden sollen, gilt es, die jeweiligen Vorteile zu nutzen.
Durch die Wahl eines abweichenden Wirtschaftsjahres können Gewinne erst ein Jahr später versteuert werden.
Rückstellungen für Lohn- und Gehaltsfortzahlungen im Krankheitsfall können nicht gebildet werden.
Die Konstruktion einer GbR mit beschränkter Haftung ist nicht zulässig.
Das Bundesministerium der Finanzen hat den Entwurf der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2001 bekannt gemacht.
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