Personal, Arbeit und Soziales
Da eine Steuernummer zwingend notwendig ist für die Teilnahme am Geschäftsverkehr, darf das Finanzamt deren Erteilung nicht verweigern.
Außer dem neuen Reisekostenrecht umfassen die Lohnsteuerrichtlinien 2008 noch eine Reihe weiterer Änderungen.
Die neuen Lohnsteuerrichtlinien 2008 enthalten insbesondere Vereinfachungen im Reisekostenrecht.
Für die wiederholte Bildung einer Ansparabschreibung muss der Steuerzahler besonders triftige Gründe angeben können.
Gibt eine Bank die Vermittlungsprovision für einen Versicherungsvertrag an ihre Mitarbeiter weiter, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.
Ein Anspruch gegen die gesetzliche Unfallversicherung setzt lediglich voraus, dass im Unfallzeitpunkt eine nichtselbstständige Tätigkeit vorgelegen hat.
Gegenüber 2007 hat sich nur der Sachbezugswert für eine freie Unterkunft in den neuen Bundesländern verändert.
Die Bewertung vor allem hochpreisiger Sachbezüge führt immer wieder zu Streit mit der Finanzverwaltung. Diese verweigert momentan die Anwendung der aktuellen Rechtsprechung.
Kurz vor der Verabschiedung hat das Jahressteuergesetz 2008 noch eine ganze Reihe Änderungen erfahren.
Der Bundesrat hat die Lohnsteuerrichtlinien 2008 verabschiedet, die in erster Linie Änderungen beim Reisekostenrecht bringen.
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