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Steuerberater Schillinger - Freiburg/Auggen
 

Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2001

Die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2001 berücksichtigen neue Gesetze und Verwaltungsentscheidungen.

Die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2001 passen die Lohnsteuer-Richtlinien 2000 an die Entwicklung des Einkommensteuerrechts an. Sie berücksichtigen insbesondere die Rechtsänderungen durch das Steuerbereinigungsgesetz 1999 und das Gesetz zur Familienförderung. Zwischenzeitlich ergangene Verwaltungsentscheidungen sind ebenfalls in die Lohnsteuer-Richtlinien aufgenommen worden.

Von den Änderungen durch die Richtlinien betroffen sind

  • die Steuerfreiheit von Abfindungen,

  • der Arbeitgeberersatz bei Reisekosten,

  • die steuerfreien Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten,

  • die Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen bei Altersteilzeit,

  • die zeitversetzte Auszahlung von steuerfreien Zuschlägen (Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit),

  • der Arbeitgeberersatz bzw. der Werbungskostenabzug bei Umzugskosten

  • und schließlich die doppelte Haushaltsführung bei ledigen Arbeitnehmern.



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