Home | Sitemap | Quick-Tour
Steuerbüro Freiburg
 
Steuerberater Schillinger - Freiburg/Auggen
 

Wertermittlung von Stamm- und Vorzugsaktien

Der Wert von Stammaktien wird aus dem Börsenkurs der Vorzugsaktien abgeleitet und umgekehrt.

Für die Festlegung von Erbschaft- und Schenkungsteuer ist der Wert von nicht notierten Stammaktien aus dem Börsenkurs der Vorzugsaktien abzuleiten. Umgekehrt gilt die selbe Verfahrensweise. Die Festlegung pauschaler Zu- oder Abschläge aufgrund durchschnittlicher Wertabweichungen der Gesamtheit der börsennotierten Stamm- und Vorzugsaktien ist ausgeschlossen. Ob es hingegen möglich sein soll, einen differenzierten Wert aus den Daten von Börsenprospekten der Aktiengesellschaften abzuleiten, wird derzeit noch geprüft.



Übersicht - Eine Seite zurück

Steuerberater Schillinger - Freiburg/Auggen
Impressum | Webmaster | letzte änderung 25-09-2008