Home | Sitemap | Quick-Tour
Steuerbüro Freiburg
 
Steuerberater Schillinger - Freiburg/Auggen
 

Abzugsverbot für häuslichen Behandlungsraum eines Arztes

Ein Notfall-Behandlungsraum im Privathaus ohne separaten Eingang fällt unter das Abzugsverbot für ein häusliches Arbeitszimmer.

Das Abzugsverbot für ein häusliches Arbeitszimmer gilt auch für einen für Notfälle eingerichteten Behandlungsraum im privaten Wohnhaus eines Arztes. Zwar ist der Raum nicht wie ein typisches Arbeitszimmer büromäßig eingerichtet. Doch für das Finanzgericht Münster war entscheidend, dass der Raum nicht über einen separaten Eingang verfügt. Damit liege keine ärztliche Notfallpraxis vor, weil durch die Einbindung in die Sphäre der Lebensführung eine private Mitbenutzung nicht ausgeschlossen werden könne.



Übersicht - Eine Seite zurück

Steuerberater Schillinger - Freiburg/Auggen
Impressum | Webmaster | letzte änderung 25-09-2008