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Steuerberater Schillinger - Freiburg/Auggen
 

Basiszins für die Bewertung des Betriebsvermögens

Zum Jahreswechsel ist der Basiszins für vereinfachte Ertragswertverfahren um rund 1 % gesunken.

Wie jedes Jahr hat das Bundesfinanzministerium den Basiszins bekannt gegeben, der für die Bewertung von Betriebsvermögen und Gesellschaftsanteilen nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren zur Anwendung kommt. Der Basiszins beträgt in diesem Jahr 2,44 Prozent. Das ist fast ein Prozent weniger als noch im letzten Jahr anzusetzen war.



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