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Steuerbüro Freiburg
 
Steuerberater Schillinger - Freiburg/Auggen
 

Aktueller Steuertipp 14.02.2013

Räumpflicht im Winter - Haushaltsnahe Dienstleistungen

Schneeräumung auf öffentlichen Gehwegen begünstigt

Aufwendungen für einen Winterdienst sind auch dann als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerbegünstigt, wenn sie im Zusammenhang mit der Verpflichtung des Anliegers zur Schneeräumung auf öffentlichen Gehwegen stehen. Nach Ansicht des FG Berlin-Brandenburg (23.08.2012) ist eine Trennung zwischen Reinigungs- und Räumarbeiten auf dem Grundstück und dem öffentlichen Raum vor dem Grundstück somit nicht vorzunehmen



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