Aktueller Steuertipp 14.02.2013
Räumpflicht im Winter -
Haushaltsnahe DienstleistungenSchneeräumung auf öffentlichen Gehwegen begünstigt
Aufwendungen für einen Winterdienst sind auch dann als
haushaltsnahe Dienstleistungen steuerbegünstigt, wenn sie im
Zusammenhang mit der Verpflichtung des Anliegers zur Schneeräumung
auf öffentlichen Gehwegen stehen. Nach Ansicht des FG
Berlin-Brandenburg (23.08.2012) ist eine Trennung zwischen
Reinigungs- und Räumarbeiten auf dem Grundstück und dem
öffentlichen Raum vor dem Grundstück somit nicht vorzunehmen
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