Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen 2018

Die voraussichtlichen Beitragsbemessungsgrenzen und die Bezugsgröße für 2018 stehen jetzt fest.

Zum Jahreswechsel werden die Beitragsbemessungsgrenzen und andere Sozialversicherungswerte jeweils an die Lohnentwicklung angepasst. Im September hat die Bundesregierung nun die voraussichtlichen Werte für 2018 auf der Grundlage einer durchschnittlichen Lohnsteigerung von 2,42 % beschlossen.



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