
Harald Kitzinger Steuerberater
Finanz- & Lohnbuchhaltung • Existenzgründungsberatung • Betriebswirtschaftliche Beratung • Unternehmensberatung
Harald Kitzinger
Steuerberater
Breitensteinweg 2
82216 Gernlinden
Tel.: 08142 / 47 96 - 0
Fax: 08142 / 47 96 - 18
info@stb-kitzinger.de
Login
Steuerberater
Breitensteinweg 2
82216 Gernlinden
Tel.: 08142 / 47 96 - 0
Fax: 08142 / 47 96 - 18
info@stb-kitzinger.de
Login
Steuererstattung bei Zusammenveranlagung
Bei zusammen veranlagten Ehegatten steht die Steuerrückerstattung demjenigen zu, auf dessen Rechnung unterjährig die Steuervorauszahlungen erfolgt sind.
Die gemeinsame Veranlagung führt nicht dazu, dass der Anspruch auf Steuerrückerstattung auch beiden Eheleuten gesamtschuldnerisch zusteht. Den Anspruch hat der Ehegatte, auf dessen Rechnung die Steuervorauszahlungen, insbesondere die Lohnsteuer, erfolgt sind.
Übersicht - Eine Seite zurück