
Harald Kitzinger Steuerberater
Finanz- & Lohnbuchhaltung • Existenzgründungsberatung • Betriebswirtschaftliche Beratung • Unternehmensberatung
Harald Kitzinger
Steuerberater
Breitensteinweg 2
82216 Gernlinden
Tel.: 08142 / 47 96 - 0
Fax: 08142 / 47 96 - 18
info@stb-kitzinger.de
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Keine Verzinsung von Kindergeldnachzahlungen
Anders als Steuernachzahlungen und -erstattungen werden Rückforderungen und Nachzahlungen von Kindergeld nicht verzinst.
Kindergeldnachzahlungen sind nicht zu verzinsen. Der Bundesfinanzhof hat ausdrücklich festgestellt, dass es eine entsprechende Anspruchsgrundlage nicht gibt: Die Gesetze räumen weder einen direkten Anspruch ein, noch besteht die Möglichkeit, eine vorhandene Vorschrift analog anzuwenden. Insbesondere § 233a AO gilt nur bei der Festsetzung von Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- oder Gewerbesteuer. Da auch Kindergeldrückzahlungen nicht zinsbelastet sind, liegt darin keine gleichheitswidrige Benachteiligung.
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