
Harald Kitzinger Steuerberater
Finanz- & Lohnbuchhaltung • Existenzgründungsberatung • Betriebswirtschaftliche Beratung • Unternehmensberatung
Harald Kitzinger
Steuerberater
Breitensteinweg 2
82216 Gernlinden
Tel.: 08142 / 47 96 - 0
Fax: 08142 / 47 96 - 18
info@stb-kitzinger.de
Login
Steuerberater
Breitensteinweg 2
82216 Gernlinden
Tel.: 08142 / 47 96 - 0
Fax: 08142 / 47 96 - 18
info@stb-kitzinger.de
Login
Kirchensteuer auf Veräußerungsgewinne
Die auf Veräußerungsgewinne fällige Kirchensteuer kann aus Billigkeitsgründen erlassen werden.
Veräußerungsgewinne unterliegen der Kirchensteuer. Viele Kirchensteuerämter erlassen auf Antrag bis zu 50 % der Kirchensteuer. Auskünfte erteilen die zuständigen Bistümer bzw. die evangelischen Landeskirchen. Die Regelungen sind nicht einheitlich. Es wird auf kirchliche Billigkeitsgründe zurückgegriffen.
Übersicht - Eine Seite zurück