
Harald Kitzinger Steuerberater
Finanz- & Lohnbuchhaltung • Existenzgründungsberatung • Betriebswirtschaftliche Beratung • Unternehmensberatung
Harald Kitzinger
Steuerberater
Breitensteinweg 2
82216 Gernlinden
Tel.: 08142 / 47 96 - 0
Fax: 08142 / 47 96 - 18
info@stb-kitzinger.de
Login
Steuerberater
Breitensteinweg 2
82216 Gernlinden
Tel.: 08142 / 47 96 - 0
Fax: 08142 / 47 96 - 18
info@stb-kitzinger.de
Login
Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen
Unterhaltszahlungen an den im EU-Ausland lebenden Exgatten können nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass es nicht gegen geltendes EU-Recht verstößt, wenn ein in Deutschland lebender Steuerpflichtiger seine Unterhaltsleistungen an seine in Österreich lebende Exfrau nicht als Sonderausgaben abziehen kann - während er dies könnte, wenn sie noch in Deutschland leben würde. Das Abzugsverbot ist weder eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit (Diskriminierungsverbot, Art. 12 EG) noch eine Einschränkung im Status als EU-Bürger (Freizügigkeit, Art. 18 EG).
Übersicht - Eine Seite zurück