Harald Kitzinger Steuerberater
Finanz- & Lohnbuchhaltung • Existenzgründungsberatung • Betriebswirtschaftliche Beratung • Unternehmensberatung
Harald Kitzinger
Steuerberater

Breitensteinweg 2
82216 Gernlinden

Tel.: 08142 / 47 96 - 0
Fax: 08142 / 47 96 - 18

info@stb-kitzinger.de

Login

Reisen eines Gesellschafter-Geschäftsführers

Übernimmt die GmbH Reisekosten des Gesellschafter-Geschäftsführers, liegt darin eine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn die Reise durch dessen Privatinteressen veranlasst oder wesentlich bestimmt wurde.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Trägt eine Kapitalgesellschaft Aufwendungen für Reisen ihres Gesellschafter-Geschäftsführers, so liegt darin eine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn die Reise durch private Interessen des Gesellschafter-Geschäftsführers veranlasst oder in nicht nur untergeordnetem Maße mitveranlasst ist. Eine steuerschädliche private Mitveranlassung liegt regelmäßig vor, wenn bei einer entsprechenden Reise eines Einzelunternehmers oder eines Personengesellschafters das Aufteilungs- und Abzugsverbot eingreifen würde. Geschäfts- und Privatreisen sind nach dieser Entscheidung sauber zu trennen.



Übersicht - Eine Seite zurück