Harald Kitzinger Steuerberater
Finanz- & Lohnbuchhaltung • Existenzgründungsberatung • Betriebswirtschaftliche Beratung • Unternehmensberatung
Harald Kitzinger
Steuerberater

Breitensteinweg 2
82216 Gernlinden

Tel.: 08142 / 47 96 - 0
Fax: 08142 / 47 96 - 18

info@stb-kitzinger.de

Login

Umsatzsteuerbefreiung von Tanzunterricht

Tanzunterricht könnte ebenfalls unter die Umsatzsteuerbefreiung für Unterricht von Privatlehrern fallen, allerdings widerspricht das deutsche Recht hier der EU-Richtlinie.

Nach der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU ist der von Privatlehrern erteilte Unterricht umsatzsteuerfrei. Diese Umsatzsteuerbefreiung kommt nach Meinung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg auch für den von einer ausgebildeten Tänzerin erteilten Tanzunterricht in Frage. Das Finanzamt hat wegen des strengeren deutschen Rechts Revision eingelegt.



Übersicht - Eine Seite zurück