Harald Kitzinger Steuerberater
Finanz- & Lohnbuchhaltung • Existenzgründungsberatung • Betriebswirtschaftliche Beratung • Unternehmensberatung
Harald Kitzinger
Steuerberater
Breitensteinweg 2
82216 Gernlinden
Tel.: 08142 / 47 96 - 0
Fax: 08142 / 47 96 - 18
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Umsatzsteuerbefreiung von Tanzunterricht
Tanzunterricht könnte ebenfalls unter die Umsatzsteuerbefreiung für Unterricht von Privatlehrern fallen, allerdings widerspricht das deutsche Recht hier der EU-Richtlinie.
Nach der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU ist der von Privatlehrern erteilte Unterricht umsatzsteuerfrei. Diese Umsatzsteuerbefreiung kommt nach Meinung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg auch für den von einer ausgebildeten Tänzerin erteilten Tanzunterricht in Frage. Das Finanzamt hat wegen des strengeren deutschen Rechts Revision eingelegt.
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