Harald Kitzinger Steuerberater
Finanz- & Lohnbuchhaltung • Existenzgründungsberatung • Betriebswirtschaftliche Beratung • Unternehmensberatung
Harald Kitzinger
Steuerberater

Breitensteinweg 2
82216 Gernlinden

Tel.: 08142 / 47 96 - 0
Fax: 08142 / 47 96 - 18

info@stb-kitzinger.de

Login

Verspätungszuschlag nur mit triftigen Gründen vermeidbar

Weil die steuerlichen Pflichten mit den beruflichen Pflichten gleichrangig seien, verlangt das Finanzgericht Köln mehr als nur den Hinweis auf eine Erkrankung, um einen Verspätungszuschlag zu vermeiden.

Wenig Mitleid zeigt das Finanzgericht Köln, denn es verlangt sehr triftige Gründe, um einem Verspätungszuschlag zu entgehen. Der bloße Hinweis auf die Erkrankung des Steuerzahlers ohne nähere Zeitangabe genügt dem Gericht jedenfalls nicht. Auch die Begründung des Klägers, er hätte nach seiner Erkrankung erst Fristen im Büro aufarbeiten müssen, lässt das Gericht nicht gelten. Es meint nämlich, dass die steuerlichen Pflichten mit den beruflichen Pflichten gleichrangig sind.



Übersicht - Eine Seite zurück