
Harald Kitzinger Steuerberater
Finanz- & Lohnbuchhaltung • Existenzgründungsberatung • Betriebswirtschaftliche Beratung • Unternehmensberatung
Harald Kitzinger
Steuerberater
Breitensteinweg 2
82216 Gernlinden
Tel.: 08142 / 47 96 - 0
Fax: 08142 / 47 96 - 18
info@stb-kitzinger.de
Login
Steuerberater
Breitensteinweg 2
82216 Gernlinden
Tel.: 08142 / 47 96 - 0
Fax: 08142 / 47 96 - 18
info@stb-kitzinger.de
Login
Zinsen auf Rentennachzahlung
Die Zinsen auf eine Rentennachzahlung zählen nicht als Kapitaleinkünfte, sondern wie die Rentennachzahlung selbst als sonstige Einkünfte.
Die Zinsen, die die Rentenversicherung bei einer Rentennachzahlung zahlt, sind keine Kapitaleinkünfte. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Sachsen sind die Zinsen stattdessen wie die Rentennachzahlung selbst zu behandeln und damit als sonstige Einkünfte steuerpflichtig.
Übersicht - Eine Seite zurück