
Harald Kitzinger Steuerberater
Finanz- & Lohnbuchhaltung • Existenzgründungsberatung • Betriebswirtschaftliche Beratung • Unternehmensberatung
Harald Kitzinger
Steuerberater
Breitensteinweg 2
82216 Gernlinden
Tel.: 08142 / 47 96 - 0
Fax: 08142 / 47 96 - 18
info@stb-kitzinger.de
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Vorläufige Festsetzung der Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer auf der Grundlage von Grundbesitzwerten wird jetzt nur noch vorläufig festgesetzt.
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben beschlossen, dass die Grunderwerbsteuer auf der Grundlage von Grundbesitzwerten und die Festsetzung von Grundbesitzwerten selbst bis auf Weiteres nur vorläufig festgesetzt werden. Soweit Sie ebenfalls betroffen sind, sollten Sie daher prüfen, ob Ihr Steuerbescheid den entsprechenden Vorläufigkeitsvermerk bereits enthält.
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