
Harald Kitzinger Steuerberater
Finanz- & Lohnbuchhaltung • Existenzgründungsberatung • Betriebswirtschaftliche Beratung • Unternehmensberatung
Harald Kitzinger
Steuerberater
Breitensteinweg 2
82216 Gernlinden
Tel.: 08142 / 47 96 - 0
Fax: 08142 / 47 96 - 18
info@stb-kitzinger.de
Login
Steuerberater
Breitensteinweg 2
82216 Gernlinden
Tel.: 08142 / 47 96 - 0
Fax: 08142 / 47 96 - 18
info@stb-kitzinger.de
Login
Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge
Das Bundesfinanzministerium hat Muster und Hinweise für die Steuerbescheinigungen über Kapitalerträge veröffentlicht.
Für Kapitalerträge nach dem 31. Dezember 2008, die dem Steuerabzug unterliegen, muss der Schuldner der Kapitalerträge oder die auszahlende Stelle dem Gläubiger auf Verlangen eine Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster ausstellen, die die steuerrechtlich erforderlichen Angaben enthält. Diese Verpflichtung besteht unabhängig vom eigentlichen Steuerabzug. Das Bundesfinanzministerium hat nun in einem umfangreichen Schreiben Muster für die Steuerbescheinigung veröffentlicht und Hinweise zu deren Handhabung in verschiedenen Anwendungsfällen gegeben.
Übersicht - Eine Seite zurück