Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
Die Finanzbehörden müssen keine Auskünfte über die ihnen bekannten Auslandsaktivitäten eines Steuerzahlers geben.
Die Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung soll auf zehn Jahre verdoppelt werden und damit mit der verlängerten Festsetzungsfrist zusammenfallen.
Sämtliche Steuerbescheide ergehen zukünftig nur noch vorläufig hinsichtlich der Streichung des Sonderausgabenabzugs für privat veranlasste Steuerberatungskosten.
Da nicht abschließend geklärt ist, ob ein Einspruch per E-Mail zulässig ist, sollte der Einspruch weiter per Brief oder Fax eingelegt werden.
Hohe Anforderungen stellt der Bundesfinanzhof, damit sich ein Steuerzahler auf den Vertrauensschutz in eine bisher unstrittige Rechtsauslegung berufen kann.
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