Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
Die Finanzverwaltung akzeptiert die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Abziehbarkeit von Prozesskosten nicht.
Die Finanzverwaltung kann in diesem Jahr Steuererklärungen für 2011 erst ab Anfang März bearbeiten, womit Steuerbescheide nicht vor Mitte März zu erwarten sind.
Verspätete Steueranmeldungen könnten zumindest bei großen Anmeldebeträgen ein Strafverfahren zur Folge haben.
Nach Ansicht des Bundesrechnungshofs hat es wenig gebracht, dass für die Betriebsprüfung nicht mehr allein die Länder zuständig sind.
Die Anrechnung von Steuererstattungen als Einkommen bei Hartz IV-Beziehern ist verfassungsgemäß.
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