Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
Weil die Praxisgebühr eine Selbstbeteiligung und nicht Teil des Versicherungsbeitrags ist, kann sie nicht wie der Krankenversicherungsbeitrag selbst als Sonderausgabe abgezogen werden.
Ein überraschender Überschuss im Bundeshaushalt nährt die Hoffnung auf mögliche Steuer- oder Abgabensenkungen.
Die Finanzgerichte sind sich bis jetzt nicht einig, ob der fehlende Hinweis auf die Möglichkeit eines Einspruchs per E-Mail zu einer ungültigen Rechtsbehelfsbelehrung führt.
Ob das mit der Schweiz vereinbarte Steuerabkommen tatsächlich noch umgesetzt wird, steht derzeit in den Sternen.
Ist die vierjährige Festsetzungsfrist bereits abgelaufen, hat die Abgabe einer Steuererklärung, die zu einer Pflichtveranlagung führen würde, keine anlaufhemmende Wirkung mehr.
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