Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
Das Bundesverwaltungsgericht sieht keinen Grund, warum eine Vergnügungssteuer zusätzlich zur Umsatzsteuer gegen europäisches Recht verstoßen sollte.
Im kommenden Jahr sollen Privatleute erstmals die von der Finanzverwaltung über sie gespeicherten Daten als vorausgefüllte Steuererklärung abrufen können.
Wenn sich Steuergesetze ändern, kann die Bindungswirkung einer verbindlichen Auskunft des Finanzamts sogar rückwirkend entfallen.
Unterüberschrift
Per Allgemeinverfügung hat das Bundesfinanzministerium jetzt alle Einsprüche gegen die Zuteilung der bundeseinheitlichen Steueridentifikationsnummer zurückgewiesen.
Übersicht -
Eine Seite zurück