Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
Wegen verlängerter Brieflaufzeiten gelten Steuerbescheide ab 2025 erst am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als zugegangen.
Der Bundesfinanzhof hat das Bundesverfassungsgericht aufgefordert, die Verfassungskonformität der Höhe von Aussetzungszinsen ab 2019 zu überprüfen.
Die Höhe der Säumniszuschläge ist auch für Zeiträume nach 2018 nicht verfassungswidrig, wie der Bundesfinanzhof erneut bestätigt hat.
Der Europäische Gerichtshof hat die EU-Vorgaben zur Meldepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen als zulässig eingestuft.
Nur in bestimmten Fällen ist eine Einsicht in die Steuerakte beim Finanzamt überhaupt möglich, und nach Abschluss der Veranlagung ist eine Einsichtnahme für außersteuerliche Zwecke generell ausgeschlossen.
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