Internet und Telekommunikation
Wenn eMails als Handelsbriefe fungieren, unterliegen sie ebenso der Aufbewahrungspflicht wie Papierunterlagen.
Ein Internetcafé, das neben dem Zugang zum Internet auch Computerspiele auf den Rechnern anbietet, braucht eine Spielhallenerlaubnis.
Bereits in der Werbung für den Abschluss eines Vertrages über eine Bestellhotline muss auf das Widerrufsrecht hingewiesen werden.
Faxrechnungen ermöglichen den Vorsteuerabzug nur unter sehr engen, kaum überprüfbaren Voraussetzungen.
Anrufe, durch die Handybesitzer gezielt zu einem kostenintensiven Rückruf veranlasst werden sollen, können unzulässige belästigende Werbung darstellen.
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