Erbschaft und Schenkung

Freibeträge, Gelegenheitsgeschenke und Kleinbetragsgrenze nutzen
Erbschaft- und Schenkungsteuer kann durch die mehrfache Nutzung von Freibeträgen, Gelegenheitsgeschenken und der Kleinbetragsgrenze vermindert werden.
Zuordnung von Vermietungseinkünften in Erbfällen
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftserzielung erfüllt.
Das Vermächtnis
Neben der Erbeinsetzung haben Sie auch die Möglichkeit, jemanden durch ein Vermächtnis zu bedenken.
Anzeigepflicht bei Erbschaft und Schenkung
Beim Erwerb von Vermögen besteht eine Anzeigepflicht beim zuständigen Erbschaftsteuer-Finanzamt.
Mit Darlehensvereinbarungen Erbschaftsteuer sparen
Darlehensvereinbarungen führen dazu, dass Zuwendungen als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar sind, und helfen, das Anfallen von Schenkungsteuer zu vermeiden.

« Neuere Artikel Ältere Artikel »

Übersicht - Eine Seite zurück