Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Zur Steuerpflicht von Tagesmüttern ab 2009 hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe nun eine Einigung erzielt.
Mit einem vorher eingeholten amtsärztlichen Attest sind auch Allergiebettzeug und -matratzen als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Ein Auslandsstudium des Kindes berechtigt auch dann nicht zu einem höheren Freibetrag, wenn die Ausbildung im Inland gar nicht angeboten wird.
Eine Ausgleichzahlung dafür, dass der andere Ehepartner auf nachehelichen Unterhalt verzichtet, gilt als Schenkung und ist damit schenkungsteuerpflichtig.
Krankenversicherungsbeiträge müssen spätestens ab 2010 in angemessener Höhe als Sonderausgaben abzugsfähig sein.
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