Einkommensteuer - Immobilien
Überschreitet Ihr Kind die Einkunftsgrenze, kann Ihnen rückwirkend die Kinderzulage entzogen werden.
Die Wohnungsvermietung unter Marktmiete kann ein Indiz für fehlende Überschusserzielungsabsicht sein.
Sind Sie Nutzungsberechtigter eines Grundstücks, so können Sie auch als dessen wirtschaftlicher Eigentümer gelten, womit ein Anspruch auf die Wohneigentumsförderung besteht.
Für die Abgrenzung zwischen Herstellungskosten und Renovierungskosten ist bei Renovierungsarbeiten an Wohnräumen eine deutliche Ausdehnung des Gebrauchswertes erforderlich.
Ein Anspruch auf die Kinderzulage bei der Eigenheimförderung besteht auch dann, wenn das Kind auswärts studiert - sofern das Kind dort keinen eigenen Haushalt führt und regelmäßig zu den Eltern zurückkehrt.
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