GmbH-Ratgeber

Haftung des GmbH-Geschäftsführers gegenüber Gesellschaftsgläubigern
Der Geschäftsführer einer GmbH haftet bei Vertragsschlüssen der Gesellschaft gegenüber einem Dritten nicht, da ihm keine Aufklärungspflichten obliegen.
Anerkenntnis einer Gesellschaftsschuld durch GmbH-Geschäftsführer
Die Anerkenntnis einer Gesellschaftsschuld durch den Geschäftsführer einer GmbH im eigenen Namen ist kein unternehmensbezogenes Geschäft.

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