GmbH-Ratgeber

Unbeschränkte Haftung nach Gründungsscheitern
Werden die Geschäfte einer Vor-GmbH nach dem Scheitern der GmbH-Gründung fortgeführt, haften die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten unbeschränkt.
Rückforderung überhöhter Abfindungen
Wird einem ausscheidenden Gesellschafter einer unangemessen hohe Abfindung für sein Ausscheiden gewährt, kann diese nicht in jedem Fall zurückgefordert werden.
GmbH-Geschäftsführer als Arbeitnehmer
Der Geschäftsführer einer GmbH ist in der Regel kein Arbeitnehmer.
Sacheinlagen können gutgläubig erworben werden
Auch bei Sacheinlagen, die zur Gründung einer GmbH erfolgen, besteht die Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs nach den Vorschriften des BGB.
Höhere Körperschaftsteuer in 2003
Ab 1. Januar 2003 gilt die erhöhte Körperschaftsteuer von 26,5 %.

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