GmbH-Ratgeber
Die ordentliche Kündigung eines Geschäftsführers braucht keine besondere Begründung.
Erhält ein Gesellschafter-Geschäftsführer eine Abgeltungszahlung für seinen nicht genommenen Jahresurlaub, so stellt diese Zahlung keine verdeckte Gewinnausschüttung dar, wenn die Arbeitslage eine Gewährung von Freizeit nicht erlaubt hat.
Ab diesem Jahr beträgt die Körperschaftsteuer wieder 25 %.
Ab 2004 gilt ein geringerer Freibetrag bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften.
Gravierende Änderungen kommen ab 2004 bei der Gesellschafter-Fremdfinanzierung von Kapitalgesellschaften.
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