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Corona-Hilfen sind keine außerordentlichen Einkünfte
Die staatlichen Corona-Hilfen erfüllen nicht die Voraussetzungen für eine ermäßigte Besteuerung von außerordentlichen Einkünften.
Frist für Endabrechnungen zu Corona-Hilfen
Spätestens Ende Juni 2023 müssen die Endabrechnungen für die Überbrückungshilfen vorliegen, während für die Neustarthilfen die Frist schon am 31. März 2023 ausgelaufen ist.
Auszahlung der EPP an Selbstständige und Unternehmer
Selbstständige, Gewerbetreibende und Land- und Forstwirte erhalten die EPP in der Regel durch eine Kürzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung für das III. Quartal 2022.
Viertes Corona-Steuerhilfegesetz in Arbeit
Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz werden vor allem Fristen und bereits bestehende Steuererleichterungen in der Corona-Krise verlängert.
Längere Investitionsfrist für den Investitionsabzugsbetrag geplant
Die Investitionsfrist für Investitionsabzugsbeträge aus den Jahren 2017 und 2018 wird voraussichtlich bis Ende 2022 verlängert.

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