Allgemeines
Derzeit laufen mehrere Verfahren, die sich mit der Frage befassen, ob Beiträge zur Rentenversicherung als vorweggenommene Werbungskosten anzusehen sind. Ein Einspruch kann sich lohnen.
Jetzt können auch Sozialversicherungsbeiträge bei der Anspruchsprüfung von den Einkünften des Kindes abgezogen werden.
Befinden sich mehrere Pkw im Betriebsvermögen, die auch für Privatfahrten genutzt werden, so muss die 1 %-Regelung für jeden Pkw einzeln angewendet werden.
Nachdem letzte Interpretationsschwierigkeiten beseitigt sind, kann die europaweite Zinsbesteuerung zum 1. Juli 2005 starten.
Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass die Einschränkung des Vorsteuerabzugs für Bewirtungskosten nicht mit EU-Recht vereinbar ist.
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