Allgemeines
Unternehmer und Freiberufler müssen sich auf eine Reihe größerer und kleinerer Änderungen zum Jahreswechsel einstellen.
Familien profitieren in besonderem Maße von den Steueränderungen zum Jahreswechsel.
Der Jahreswechsel bringt steuerliche Entlastungen für Einkommensteuerzahler in erheblichem Umfang.
Fürs Erste können Steuerzahler ohne eigenen Arbeitsplatz im Betrieb die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer wieder als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen.
Das Niedersächsische Finanzgericht hält den Solidaritätszuschlag spätestens ab 2007 für verfassungswidrig.
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