Allgemeines
Neben Bremen und Schleswig-Holstein erhöht nun kurzfristig auch Berlin die Grunderwerbsteuer zum Jahreswechsel.
In einer Verwaltungsanweisung erklärt das Bundesfinanzministerium Details zu den neuen Pflichtangaben für Rechnungen.
Die Möglichkeit, Altverluste aus Wertpapiergeschäften aus der Zeit vor der Abgeltungsteuer mit Gewinnen aus späteren Wertpapiergeschäften zu verrechnen, besteht nur noch für die in diesem Jahr erzielten Gewinne.
In mehreren Urteilen hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung zur 1 %-Regelung korrigiert und präzisiert.
In einer Verwaltungsanweisung hat das Bundesfinanzministerium Regeln für die Gelangensbestätigung aufgestellt, darunter eine bis 31. Dezember 2013 verlängerte Übergangsregelung
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