FKS - E. Friedrich & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH
  • » Startseite
  • » Kanzlei
  • » Inhaber
  • » Leistungen

Zuzahlung zum Job-Ticket

Durch eine Zuzahlung des Arbeitnehmers lässt sich die Freigrenze für Sachbezüge auch auf das Job-Ticket anwenden.

Der öffentliche Nahverkehr hat in vielen Regionen zum 1. August 2006 die Preise erhöht. Dies führt zu einer Steuerpflicht der Sachbezüge, wenn die monatliche Freigrenze von 44 Euro überschritten wird. Die Steuerpflicht kann durch Zuzahlungen des Arbeitnehmers vermieden werden. Beachten Sie: Die monatliche Freigrenze darf nicht auf einen Jahresbetrag hochgerechnet werden. Wird statt einer Monatsfahrkarte eine Jahresfahrkarte zur Verfügung gestellt, so kommt eine Anwendung der monatlichen Freigrenze nicht in Betracht. Es dürfen keine weiteren Sachbezüge gewährt werden.



Übersicht - Eine Seite zurück

  • Kontakt |
  • Anfahrt |
  • Impressum
FKS - E. Friedrich & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH

E. Friedrich & Kollegen | Kaiser-Friedrich-Promenade 4
61348 Bad Homburg | Fon: 06172 / 230 86 | Fax: 06172 / 229 79
E-Mail: fks-steuer∂t-online.de