FKS - E. Friedrich & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH
  • » Startseite
  • » Kanzlei
  • » Inhaber
  • » Leistungen

Umsatzsteuerbefreiung einer Fahrschule

Erneut hat ein Finanzgericht zumindest vorläufig einer Fahrschule die Umsatzsteuerbefreiung für Privatlehrer zugestanden.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg ist bereits das zweite Finanzgericht, das die Möglichkeit einer Umsatzsteuerbefreiung für Fahrunterricht eingeräumt hat. Nach EU-Recht ist nämlich der von Privatlehrern erteilte Schul- und Hochschulunterricht umsatzsteuerfrei. Beide Entscheidungen sind allerdings nur vorläufige Aussetzungen der Vollziehung.



Übersicht - Eine Seite zurück

  • Kontakt |
  • Anfahrt |
  • Impressum
FKS - E. Friedrich & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH

E. Friedrich & Kollegen | Kaiser-Friedrich-Promenade 4
61348 Bad Homburg | Fon: 06172 / 230 86 | Fax: 06172 / 229 79
E-Mail: fks-steuer∂t-online.de