FKS - E. Friedrich & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH
  • » Startseite
  • » Kanzlei
  • » Inhaber
  • » Leistungen

Fahrschulunterricht ist vorerst umsatzsteuerfrei

Nach EU-Recht ist der von Privatlehrern erteilte Unterricht umsatzsteuerfrei, weshalb ein Fahrlehrer beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg die Aussetzung der Vollziehung der festgesetzten Umsatzsteuer-Vorauszahlung erreicht hat.

Ein Fahrschullehrer hat beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg die Aussetzung der Vollziehung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung erreicht. Er berief sich in seinem Antrag erfolgreich auf die Mehrwertsteuerrichtlinie der EU, nach der der von Privatlehrern erteilte Unterricht steuerfrei ist. Wie es weitergeht, liegt nun in der Hand des Finanzamts.



Übersicht - Eine Seite zurück

  • Kontakt |
  • Anfahrt |
  • Impressum
FKS - E. Friedrich & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH

E. Friedrich & Kollegen | Kaiser-Friedrich-Promenade 4
61348 Bad Homburg | Fon: 06172 / 230 86 | Fax: 06172 / 229 79
E-Mail: fks-steuer∂t-online.de