FKS - E. Friedrich & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH
  • » Startseite
  • » Kanzlei
  • » Inhaber
  • » Leistungen

Pauschbeträge für Auslandsreisen

Für verschiedene Länder sind zum Jahreswechsel die Pauschbeträge für Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen aktualisiert worden.

Das Bundesfinanzministerium hat eine aktualisierte Liste der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2014 gilt. Soweit es die EU-Länder betrifft, haben sich nur die Werte für Spanien, Polen und Zypern geändert. Daneben gibt es neue Werte für die USA, die Türkei sowie zahlreiche afrikanische und südamerikanische Länder sowie für verschiedene andere exotische Länder.



Übersicht - Eine Seite zurück

  • Kontakt |
  • Anfahrt |
  • Impressum
FKS - E. Friedrich & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH

E. Friedrich & Kollegen | Kaiser-Friedrich-Promenade 4
61348 Bad Homburg | Fon: 06172 / 230 86 | Fax: 06172 / 229 79
E-Mail: fks-steuer∂t-online.de