FKS - E. Friedrich & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH
  • » Startseite
  • » Kanzlei
  • » Inhaber
  • » Leistungen

Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten

Zum Jahreswechsel sind die steuerlichen Pauschbeträge für einen beruflich veranlassten Umzug deutlich angehoben worden.

Auch zum 1. Januar 2012 werden die Pausch- und Höchstbeträge für die steuerliche Anerkennung von Umzugskosten wieder angehoben, und zwar deutlich. So steigt der Höchstbetrag für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten für ein Kind auf 1.657 Euro (+ 40 Euro). Die Pauschbeträge für sonstige Umzugsauslagen betragen für Verheiratete nun 1.314 Euro (+ 31 Euro) und für Ledige 657 Euro (+ 16 Euro). Für jede weitere Person mit Ausnahme des Ehegatten erhöhen sich die Beträge um 289 Euro (+ 6 Euro).



Übersicht - Eine Seite zurück

  • Kontakt |
  • Anfahrt |
  • Impressum
FKS - E. Friedrich & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH

E. Friedrich & Kollegen | Kaiser-Friedrich-Promenade 4
61348 Bad Homburg | Fon: 06172 / 230 86 | Fax: 06172 / 229 79
E-Mail: fks-steuer∂t-online.de