FKS - E. Friedrich & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH
  • » Startseite
  • » Kanzlei
  • » Inhaber
  • » Leistungen

Erbschaft und Schenkung

Zeitpunkt der Schenkung eines Grundstücks
Eine Grundstücksschenkung im Sinne des Erbschaftsteuergesetzes liegt erst dann vor, wenn der Erwerber des Grundstücks die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch verlangen kann.
Bewertung von Wohngrundstücken und Renditeobjekten
Die Bewertung von Wohngrundstücken und Renditeobjekten erfolgt im Ertragswertverfahren.
Wertermittlung von Stamm- und Vorzugsaktien
Der Wert von Stammaktien wird aus dem Börsenkurs der Vorzugsaktien abgeleitet und umgekehrt.

« Neuere Artikel

Übersicht - Eine Seite zurück

  • Kontakt |
  • Anfahrt |
  • Impressum
FKS - E. Friedrich & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH

E. Friedrich & Kollegen | Kaiser-Friedrich-Promenade 4
61348 Bad Homburg | Fon: 06172 / 230 86 | Fax: 06172 / 229 79
E-Mail: fks-steuer∂t-online.de