FKS - E. Friedrich & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH
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Erbschaft und Schenkung

Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung bei Testamentsvollstreckung
Eine Einspruchsentscheidung zur Erbschaftsteuer in Fällen der Testamentsvollstreckung ist den Erben bekannt zu geben.
Gemischte Schenkung durch Übernahme neuer Stammeinlagen
Bei der Übernahme von Geschäftsanteilen, deren Wert die Einlage übersteigt, liegt eine gemischte Schenkung vor.
Testierfreiheit des Erblassers
Der Erblasser kann jede beliebige Person als Erben einsetzen - dies ist die sogenannte Testierfreiheit.
Immobilienvermögen steuerfrei übertragen
Immobilien des Privatvermögens können bei geschickter Strategie steuerfrei übertragen werden.
Darlehensvereinbarungen ersparen Erbschaftsteuer
Darlehensvereinbarungen können eine doppelte Belastung mit Erbschaftsteuer verhindern.
Steuerpflichtiger Erwerb aus einer befreienden Lebensversicherung
Wird die Versicherungssumme aus einer befreienden Lebensversicherung an den Erben ausgezahlt, wird die Auszahlung als erbschaftspflichtiger Erwerb behandelt.
Vergünstigungen für Betriebsvermögen
Betriebsvermögen, Beteiligungen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen werden durch einen Freibetrag und einen Bewertungsabschlag für das übersteigende Vermögen begünstigt.
Zurechnung von Zinsen im Erbfall
Zinsen aus Kapitalforderungen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergegangen sind, werden dem Erben in vollem Umfang als Einnahmen zugerechnet.
Steuerschulden als Nachlassverbindlichkeit
Gehen persönliche Steuerschulden des Erblassers auf den Erben über und sollen diese als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden, so wird vorausgesetzt, dass die Steuerschulden den Erben wirtschaftlich belasten.
Steuerklasseneinteilung
Die Erbschaft- oder Schenkungsteuerbelastung bestimmt sich nach dem Grad der Verwandschaft zum Erblasser bzw. Schenker. Dafür gibt es drei Steuerklassen.

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