Vor dem Bundesfinanzhof und dem Bundesverfassungsgericht sind Verfahren anhängig, die die Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer in Frage stellen. Die Finanzverwaltung hat darauf reagiert und erlässt sämtliche Festsetzungen des Gewerbesteuermessbetrags nur noch mit einem Vorläufigkeitsvermerk.
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