Eine Wohnung oder ein Anteil daran ist nicht zulagenbegünstigt, wenn Sie als Anspruchsberechtigter sie von Ihrem Ehegatten anschaffen. Die Richter des Finanzgerichts Schleswig-Holstein sind der Auffassung, dass in einem solchen Fall keine Eigenheimzulage gewährt werden kann (Aktenzeichen: III 254/99).
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