Koch-Steinbrück für Arbeitgeber

Die Koch-Steinbrück-Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der niedrigeren Steuersätze betreffen auch einige Lohnsteuersachverhalte.

Arbeitgeber müssen sich bei der Lohnsteuerberechnung im kommenden Jahr nicht nur mit den geänderten Steuersätzen und dem höheren Grundfreibetrag befassen, sondern auch mit reduzierten Freibeträgen. Unter anderem enthält die Umsetzung der Koch-Steinbrück-Vorschläge zum Subventionsabbau folgende Maßnahmen:



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