Ein als Zuschuss zu den Bestattungskosten von einer berufsständischen Versorgungseinrichtung gewährtes Sterbegeld unterliegt nicht der Einkommensteuer. Anders als das Finanzamt sieht das Finanzgericht Baden-Württemberg das Sterbegeld nicht als kapitalisierte wiederkehrende Bezüge an, die einkommensteuerpflichtig wären. Das Finanzamt hat beim Bundesfinanzhof aber Revision eingelegt.
Barbara Escher Hauptstr. 33 79312 Emmendingen-Kollmarsreute |
Telefon Fax |
0 76 41 / 89
00 0 76 41 / 55 93 5 escher@stb-escher.de |