Wie schon das Finanzgericht Niedersachsen hat jetzt auch das Finanzgericht Münster entschieden, dass die Einkommensteuer für das Todesjahr des Erblassers bei der Erbschaftsteuer nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehbar ist.
Barbara Escher Hauptstr. 33 79312 Emmendingen-Kollmarsreute |
Telefon Fax |
0 76 41 / 89
00 0 76 41 / 55 93 5 escher@stb-escher.de |