Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer

Ab Mitte des Jahres soll die Kraftfahrzeugsteuer nach und nach auf eine Berechnung nach dem Kohlendioxid-Ausstoß umgestellt werden.

Gemeinsam mit dem zweiten Konjunkturpaket hat die Große Koalition auch die Eckpunkte der schon länger vorgesehenen Reform der Kfz-Steuer festgezurrt. Die Reform soll zum 1. Juli 2009 mit folgenden Eckdaten in Kraft treten:

Außerdem übernimmt künftig der Bund nicht nur die Verwaltung der Kfz-Steuer, sondern ihm fließen auch die Einnahmen zu. Bisher erhielten die Länder die Einnahmen aus der Kfz-Steuer. Der finanzielle Ausgleich der Länder wird in einem gesonderten Gesetz geregelt.



Übersicht - Eine Seite zurück




       
  Barbara Escher
Hauptstr. 33
79312 Emmendingen-Kollmarsreute
   
Telefon
Fax
E-Mail
0 76 41 / 89 00
0 76 41 / 55 93 5
escher@stb-escher.de